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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Studium sowie für die einzelnen Seminare, Praktika, Workshops, Hundewanderungen und sonstige Veranstaltungen (allgemein: Angebote)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es nicht zu Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen Waldtraining und dem/ der Student/ in, Seminar-,Praktikums-, Workshop- oder Veranstaltungsteilnehmer/ in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/ in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage von Waldtraining oder in den hierauf Bezug nehmenden Angaben in den Ausschreibungen zu den verschiedenen Veranstaltungen. Die auf der Homepage und/ oder in den Ausschreibungen enthaltenen Angaben sind bindend. Waldtraining behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen vom Inhalt und Ablauf des Studiums, Seminars, Praktikums, Workshops, oder sonstigen Veranstaltungen (Angeboten) zu erklären, über die die Teilnehmer/ innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich Waldtraining vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Waldtraining ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zukommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt. Soweit die Leistungsbeschreibung eine Prüfung vorsieht, gewährleistet Waldtraining nicht, dass der/ die Teilnehmer/ in die Prüfung besteht.

§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Nach Eingang einer Anmeldung per E-Mail oder Fax erhält der/ die Teilnehmer/ in von Waldtraining die Vorlage für eine schriftliche Anmeldung sowie diese AGB von Waldtraining.  Waldtraining verpflichtet sich, alle Angaben in der Anmeldung und im Fragebogen strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung bei Waldtraining kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/ der Teilnehmer/ in verbindlich zustande und der/ die Teilnehmer/ in erhält eine Anmeldebestätigung.

§ 3 Bezahlung
Die Kosten für die Trainerausbildung bzw. die Veranstaltung sind auf der Homepage aufgeführt. Die Zahlung ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Einzelveranstaltung fällig, wenn nicht schriftlich eine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug werden ohne weitere Zahlungsaufforderung die gesetzlichen Verzugszinsen erhoben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens behält sich Waldtraining vor.

§ 4 Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in
Der/ die Teilnehmer/ in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei Waldtraining. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Die Stornierungskosten für Wochenendseminar oder Tagesfortbildung betragen:

  • bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 10 % des Entgelts für die Veranstaltung
  • bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung: 30 % des Entgelts für die Veranstaltung
  • bei Rücktritt ab zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung sowie bei Abbruch der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung.
Der/ die Teilnehmer/ in kann bei Nichtteilnahme eine/ n Ersatzteilnehmer/ in stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/ die Teilnehmer/ in und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Waldtraining kann dem Wechsel der Person der/ des Teilnehmer/ in widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Die Stornierungskosten bei Studenten der Trainerausbildung betragen:

  • bis 8 Wochen vor Beginn des Ausbildungsjahr am 01. Dezember 10 % des Entgelts für die Ausbildung
  • bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % des Entgelts für das Ausbildungsjahr
  • bei Rücktritt ab der vierten Woche vor Beginn der Ausbildung sowie bei Abbruch der Ausbildung erfolgt keine Rückerstattung bzw. ist der gesamte Beitrag zu entrichten. Bei einem Ausbildungsabbruch während des Ausbildungsjahrs ist der gesamte Ausbildungsbeitrag zu entrichten.

 

§ 5 Rücktritt durch Waldtraining
Waldtraining kann vom Vertrag zurücktreten:

13. ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/ die Teilnehmer/ in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/ innen gefährdet werden

14. bis sechs Wochen vor Beginn des Ausbildungsjahres unter Rückerstattung des gesamten Ausbildungsbetrages, wenn die sich aus dem aktuellen Programm ergebende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird

15. wenn davon ausgegangen werden muss, dass der/ die Student/ in das Ausbildungsziel nicht erreichen wird

16. bis zwei Wochen vor einer Einzelveranstaltung (Seminare, Praktika, Workshops), wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde

17. bei Ausfall des Kursleiters/ der Kursleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren

In den beiden letzten Fällen wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht. Sollte sich kein Ersatztermin ergeben wird die bereits bezahlte Kursgebühren ohne Abzüge zurückerstattet

 

§ 6 Haftung von Waldtraining
Waldtraining haftet, soweit es sich nicht um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt, für seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt und soweit es sich nicht um vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis der Leistung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/ oder deren Hunden herbeigeführt werden.


§ 7 Mitwirkungspflicht
Der/ die Teilnehmer/ in ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.  Unterlässt es der/ die Teilnehmer/ in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

§ 8 Gewährleistung
Waldtraining weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/ die Teilnehmer/ in es nicht schuldhaft unterlassen hat, Waldtraining einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/ die Teilnehmer/ in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/ die Teilnehmer/ in Waldtraining eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese von Waldtraining verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

§ 9 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§ 11 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

§ 12 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Rosenheim (Amtsgericht) als vereinbart.

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